Presseanfrage an Berliner Polizei wg. Demo "Tag der Freiheit" 01.08.20


Liebe Unterstützende, liebe Interessierte,

unten könnt Ihr meine gestrige **Presseanfrage/IFG-Antrag im Auftrag des Journalisten Jens Wernicke (Rubikon) an die Berliner Polizei zu den Zahlenmeldungen** an die Presse sehen. Herzlichst, Rechtsanwältin Viviane Fischer / https://corona-ausschuss.de

Die Demo “Tag der Freiheit” am 01. August 2020

hat eine große Anzahl von Teilnehmern gehabt, die Schätzungen der Veranstalter und Teilnehmer liegen zwischen 500.000 und 2-3 Millionen +++ In der Presse wird berichtet, dass die Polizei eine Teilnehmerzahl von 17.000-20.000 mitgeteilt habe +++ Wir haben in Auftrag von Jens Wernicke / Rubikon (https://t.me/RubikonNews/3059) eine Presseanfrage gestellt, um die internen Erkenntnisse der Polizei abzufragen +++ In einer der nächsten Sitzungen untersuchen wir die Rolle der Medien +++ Die extreme Diskrepanz bei der Teilnehmerzahl bietet nun eine gute Gelegenheit herauszufinden, wo Fehlinformationen entstehen - auf staatlicher Seite oder bei der Presse. Wir sind gespannt

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Der Polizeipräsident in Berlin Pressestelle
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin 02.08.2020

Per Fax Nr. 030 4664-83902399

EILT – bitte sofort vorlegen!

Presseanfrage und Antrag gem IFG etc. des Journalisten Jens Wernicke zur Demo “Tag der Freiheit” am 01. August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf mich lautende Vollmacht von Jens Wernicke, Journalist und Herausgeber des Magazins Rubikon, finden Sie in der Anlage.

Unter Verweis auf § 4 PresseG Bin., Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 10 EMRK beantrage ich daher namens und in Vollmacht meines Mandanten kurzfristig Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Welche Information hinsichtlich der Gesamt-Teilnehmerzahl der Veranstaltungen im Kontext des “Tages der Freiheit” lag der Berliner Polizei am 01.08.2020 jeweils vor bis um:

- 11 Uhr - 12 Uhr - 13 Uhr - 14 Uhr - 15 Uhr - 16 Uhr - 17 Uhr - 18 Uhr - 19 Uhr - 20 Uhr - 21 Uhr - 22 Uhr - 23 Uhr

2. Welche Gesamt-Teilnehmerzahl ist der Presse von Seiten der Polizei zu jeweils welchem Zeitpunkt von welchen Personen über welche Kanäle übermittelt worden?

3. Zu welchem Zeitpunkt ist von der Polizie von welchen konkret handelnden Personen über welche Kanäle an die Presse (insbesondere die öffentlich rechtlichen Medien) die Information übermittelt worden, die Demonstration sei aufgelöst worden?

4. Es wird um Benennung der Einsatzleiter bei der Polizei gebeten, so dass diese zur Anhörung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geladen werden können.

Wegen der ausserordentlichen Eilbedürftigkeit einer Richtigstellung der in der Presse (insbesondere den öffentlichen rechtlichen Medien) für jeden offensichtich völlig unzutreffenden erfolgten Angabe der Teilnehmerzahl mit 17.000-20.000 Personen sehen wir einer Antwort gem. Presserecht noch heute, also

am 02.08.2020, 22:00 Uhr, Eingang per Fax oder E-mail in unserer Kanzlei
entgegen.

Dies ist zugleich ein Antrag gem. Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz- und Verbraucherinformationsgesetz. Namens und in Vollmacht meinens Mandanten wird die Überlassung der folgenden Dokumente in Kopie beantragt:

- Luftbilder sämtlicher den Laufweg der Demonstration überfliegender Polizeihelikopter
- Luftbilder sämtlicher die Hauptkundgebung überfliegender Polizeithelikopter
- Sämtliche Lageberichte der Polizei zum Demonstrationsgeschehen am 01.08.2020 (gesamter Tag)

Wegen der ausserordentlichen Eilbedürftigkeit sehen wir einer Antwort bis zum
03.08 2020, 19:00 Uhr, Eingang per Fax oder E-Mail in unserer Kanzlei entgegen.

Bei fruchtlosem Fristablauf sind wir schon jetzt beauftragt, sofort gerichtlichen Eilrechtsschutz zu beantragen.

Telefonisch erreichen Sie mich auch heute unter ....

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Fischer
Rechtsanwältin Viviane Fischer

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