SPD-Antwort zum Aufruf an Abgeordnete zum 1.10. für Abschaffung #Sanktionspraxis



Prof. Otto Lüdemann vom Hamburger Netzwerk Grundeinkommen hat alle 13 Hamburger Bundestagsabgeordneten in einer Mail aufgefordert, am 1.Okt. für die
***Abschaffung der Sanktionspraxis*** zu stimmen.

Daraufhin hat er eine einzige, aber bemerkenswerte Antwort eines SPD-Abgeordneten erhalten, in der dieser, - man höre und staune,- hundertprozentige Sanktionierung als „verfassungswidrig“ erklärt. Auch "harte Sanktionen gegen Jugendliche und Jungerwachsene" hält er "nicht für eine zeitgemäße Arbeitsförderungspolitik“, sondern „eher für Schwarze Pädagogik“.
Trotzdem möchte er aber an dem in seinen Augen anscheinend eigentlich guten Prinzip „Fördern und Fordern“ festhalten. Der Schwerpunkt sei bisher nur zu wenig auf das Fördern und zuviel auf das Fordern gelegt worden

In seiner Erwiderung fragt Prof. Lüdemann zurück, wie denn aus „verfassungswidriger, schwarzer Pädagogik“ wunderbarerweise plötzlich pädagogisch wünschenswertes "Fördern und Fordern" werden solle. Auch die Erklärung für das diesem „Drahtseilakt“ zugrunde liegende fatale Missverständnis liefert er mit: Das Problem liege nicht in einem Zuviel oder Zuwenig an Fördern oder Fordern, sondern darin, dass ein an sich sinnvolles und wünschenswertes allgemeinpädagogisches Prinzip, nämlich gleichzeitiges „Fördern und Fordern" aus seinem es erst begründenden pädagogischen Kontext gerissen und vor den Karren einer nur noch politisch motivierten und bürokratisch umgesetzten Arbeitsmarktpolitik gespannt worden sei. Ein Jobcenter ist eben kein pädagogisches Arbeitsfeld und kann auch nicht dazu umfunktioniert werden, solange es vor allem nach hierarchischen und bürokratischen Prinzipien strukturiert und organisiert wird.

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#wirsindboes setzt hinzu: Wie soll es denn gehen mit dem Fördern, wenn sogar laut Bundesregierung (vor kurzem Anfrage im Parlament) auf eine sozialversicherungspflichtige "echte" Arbeitsstelle acht (!) Arbeitsuchende kommen? Da braucht es wohl andere Lösungen als Menschen die Schuld an der Arbeitslosigkeit i.d.R. individuell zuzuschieben.

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