Für eine #menschenwürdige #Mindestsicherung - betrifft Abstimmung am 1.10.15


Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen (an die Linken nur zur Kenntnisnahme)

am 1.10.15 wird über die Mindessicherung unter anderem im SGB II abgestimmt.
Ich möchte sie drigend aufrufen, ihre Haltung bezüglich der Sanktionen/Kürzungen im Sozialsystem zu überdenken und die Sanktionsregelungen abzuschaffen!

Aspekt 1- Billigende Inkaufnahme von Todesfällen

Ralph Boes hungert inzwischen seit über 80 Tagen aufgrund der Leistungskürzungen.
Einige könnten dies als Erpressungsversuch verstehen, Sozialleistungen "für Nichtstun" zu erhalten.
Tastächlich stellt Ralph Boes ihnen mit dieser Aktion die Frage: Wie weit sind sie bereit zu gehen, wenn "Faulheit" nicht toleriert werden soll?
Dürfen die Gesetze so gestaltet sein, dass im Worst-Case der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wird? Ist das menschenwürdige Existenzrecht nur gewährleistet für die, die sich systemkonform verhalten?
Was glauben sie, tun Menschen, die komplett sanktioniert wurden? Finden die alle auf einmal einen Job?

Ich gebe ihn ein Beispiel: Ein Vater nutzt in der Not nach Stromabstellung ein Stromaggregat für sich und seine Kinder in der Wohnung. Sie ersticken.
Etliche Fälle finden sie hier.
Hartz-IV Sanktionen töten indirekt, leise und konstant. Bitte schauen sie den Tatsachen ins Auge. In England ist dies längst kein Geheimnis mehr.
Wer nicht möchte, dass Menschen verelenden und sterben, muss GEGEN Sanktionen stimmen.

Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang das Zitat eines Staatsanwaltes:
"Wegen versuchten Mordes macht sich nur strafbar, wer unter anderem den Tod eines Menschen beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf nimmt. Dass die Mitarbeiter des Jobcenters mit der Verweigerung der Sozialleistungen ihren Tod beabsichtigen, ist jedoch nicht ersichtlich." Interessant ist hier die Auslassung des zweiten Punktes. Mit dem SGBII zwingen sie die Mitarbeiter/innen zu Tätern zu werden, den Tod von Sanktionierten billigend in Kauf zu nehmen.


Aspekt 2 - Grundgesetzliche Widersprüche

Inzwischen liegt dem Bundesverfassungsgericht endlich die Frage vor, ob Sanktionen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auch das Sozialgericht Dresden hat sich dem Entscheid der Kammer in Gotha explizit angeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2012 geurteilt: "Es verlangt nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 AsylbLG, Abs- Nr. 120)."
Zwar sagt das BVerfG auch: “Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen.

Doch als Voraussetzung darf nicht ein "Wohlverhalten" verstanden werden! Hingegen ist im Kontext ersichtlich, dass es dem Gericht um die Voraussetzung der Bedürftigkeit geht, was im folgenden Satz ersichtlich wird: "Zusätzliche Leistungsbezüge wie Bafög oder Kindergeld, sind also prinzipiell anrechenbar (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. –, NJW 2010, S. 505 <507, Rn. 134)."

Eine weitere Auslegung des des Beschlusses von 2010 ("Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG (...) ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werdenzufrieden") findet sich in der teilweisen Gewährung von Sachleistungen, welche aber nur eine Kann-Leistung darstellt und nur auf Antrag gewährt wird und dann das Minimum weiterhin unterschreitet. (Sachleistungen maximal im Wert von 200 Euro/pro Monat)
Der Sinn und Zweck der Lebensmittelgutscheine kann nur darin liegen, zu täuschen. Zwar mag man die bloße Existenz eines Menschen damit irgendwie erhalten; niemals jedoch kann man ein würdiges Existenzrecht damit abdecken!
Nehmen sie bitte die Informationen hier und hier zur Kenntnis.
Die derzeitige Wiedereinführung von solchen Sachleistungen als Abschreckungen für Aslybewerber offenbart die Intention nur noch deutlicher.

Aspekt 3 - die Regierung hat einen aktiven Auftrag!

Deutschland ist ein sozialer und demokratischer Bundestag. "Die Würde zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt."
Ralph Boes hat an sein Jobcenter mehrmals die Frage gestellt, inwiefern die Sanktionspraxis seine Würde aktiv schützt und achtet.
Diese Frage wollte die Sachbearbeiterin nicht beantworten, da sie sie für zu politisch hielt. Damit richtet sich diese Frage an sie:
Inwiefern ist das Kürzen des Regelbedarfs als auch der Wohnung und Krankenkasse ein aktives achten und schützen der Menschenwürde?

Aspekt 4 - die Ungleichbehandlung wird zum sozialen Spannungsfeld

Zunehmend das Rechte politische Lager nimmt die Misstände gegenüber Einheimischen Menschen wahr. Wie wollen sie diese Spannung ausgleichen?
Auch wird durch die Sanktionen die Bereitschaft "Arbeit zu jedem Lohn anzunehmen" so stark forciert, dass diejenigen, die noch Arbeit haben, in ihrem Frust immer weniger bereit sind, die Erwerbslosen "durchzufüttern". Somit erschaffen sie eine Spirale der gegenseitigen Verachtung und faschistischer Tendenzen. Diese erzeugte Missgunst darf aber nicht als Argument benutzt werden, dass der Steuerzahler ein Recht auf Gegenleistung hätte.
Ein Recht auf Gegenleistung ist nicht mehr einzufordern, wenn die Arbeitsplätze faktisch nicht mehr vorhanden sind! Es handelt sich hier um eine "Reise nach Jerusalem".

Bitte nehmen sie wahr, dass sie mit der Politik des "Gürtel immer enger schnallens und Menschen an die Kandarre nehmens" eine Spirale nach unten forcieren, die der gesamten Gesellschaft schadet.
Deshalb: Abschaffung der Sanktionen!

Mit freundlichen Grüßen,

D.A.

Siehe auch:
http://altonabloggt.com/2015/09/19/sanktionen-abschaffen-schreiben-an-die-abgeordneten/

****Emailadressen Deutscher Bundestagsabgeordneter**** hier:
http://wda.tradivarium.at/dbt_eadr.htm

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