tschrammen

T.Schrammen · @tschrammen

30th Apr 2014 from TwitLonger

@atarifrosch

Die Anlage ist EKS nicht rechtsverbindlich, weshalb ich Sie auffordere, mir die Begrifflichkeiten der Anlage EKS (z.B.: voraussichtliche Einnahmen / Ausgaben etc.) rechtsverbindlich schriftlich zu erklären.

Ich erwarte also Ihre rechtsverbindliche Erklärung bis zum XX.XX.XX hier eingehend.

Des weiteren teile ich mit, dass für den jetzigen Bewilligungszeitraum weniger Einnahmen als Ausgaben erwartet werden. Ich gehe hier von max. Einnahmen von 25.- Euro pro Monat aus, die insoweit unter den Freibetrag nach § 30 SGB II fallen.

Hiermit bin ich ebenfalls meiner Mitwirkungspflicht nach §66 SGB I vollumfänglich nachgekommen.

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