.@sixtus @ethevessen Lizenz "zum Löten"? Der gestrige Beitrag von Frontal21 hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Denn die Erlaubnis der Spionage der NSA bemisst sich bei verständiger Würdigung nicht nach dem Text der eingeblendeten Verbalnoten. Wo von "exemptions and benefits" die Rede ist, dürfte es sich vermutlich um Befreiungen etwa von der Umsatzsteuer und Zöllen handeln - aber gewiss nicht um die behauptete "Lizenz zum Löten".

Die nachrichtendienstlichen Legal-Residenten (so der Terminus für offiziell akkreditierte Mitarbeiter befreundeter und daher zugelassener Dienste) genießen diese Befreiungen, weil sie zur Diplomatenliste des Gastlandes angemeldet sind und auch ihre Büros in den diplomatischen Vertretungen eingerichtet haben. Vergleichbares gilt für stationierte Streitkräfte kraft Truppenstatut. Wenn nun aber die US-Regierung sich zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufklärung (oder etwa Aufgaben der Versorung und Bewachung ihrer mil. Einrichtungen) privater US-Unternehmen bedient, könnte es theoretisch zu bilateralen Vereinbarungen über diplomatenähnliche und streitkräftetypische "exemptions and benefits" zugunsten der eingesetzten Unternehmen gekommen sein.

Insofern ist es kritikwürdig, dass Frontal21 die Geschichte anhand von Dokumenten aufbaut, die sich nach dem im Film gewährten Augenschein allein mit zolltechnischen "Befreiungen und Vergünstigungen" befassen. Es mag sein, dass die erwähnten Unternehmen und die NSA die ausdrückliche "Lizenz zum Löten" durch die Bundesregierung erhalten haben (alles andere wäre nämlich für die Beteiligten strafbar, auch eine etwaig stillschweigende Duldung auf Seiten der zuständigen dt. Regierungsbeamten). Nur: Frontal21 hält die operativen Abmachungen offenbar gar nicht in Händen, und das Auswärtige Amt wäre für diese auch weder zuständig, noch in diese eingebunden. Was Herr Schmidt-Eenboom im Film dazu erzählt, ist Verschwörungstheorie.

Andererseits: Dass die US-Stellen in der Lage sind, für sage und schreibe 207 in Deutschland tätige Unternehmen streitkräftetypische "Befreiungen und Vergünstigungen" auszuhandeln, ist erstaunlich (die dt. Finanzverwaltung kann diese Ausnahmen nicht freihändig vergeben, sondern nur auf gesetzlicher Grundlage). Zweitens: Die einschlägigen US-Stellen verfügen in Deutschland damit über eine besorgniserrend intransparente Infrastruktur.

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