Eine Mitteilung an die Chemtrail-Glaeubigen im In- und Ausland aus dem Hause Hoecker: "Kachelmann siegt im sog. „Chemtrails“-Prozess auch in der Zweiten Instanz. Bezeichnung von "Chemtrails"-Gläubigen als "Neonazis oder Verrückte" weiterhin erlaubt. KG Berlin weist Berufung des Antragstellers einstimmig durch Beschluss zurück.

Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 28.03.2012 die einstweilige Verfügung eines Mitglieds der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" gegen Jörg Kachelmann wegen dessen Äußerung, dass man es bei Chemtrails-Anfragen entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe, aufgehoben (vgl. unsere Pressemitteilung v. 28.03.2012).

Dieses Urteil wurde nun vom Kammergericht Berlin bestätigt. Die Berufung des Antragstellers hiergegen wurde durch einstimmigen Beschluss des Senats vom 28.03.2013 wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten zurückgewiesen (vgl. KG Berlin, Az: 10 U 79/12). Die lange Dauer des Berufungsverfahrens von fast einem Jahr ist auch darauf zurückzuführen, dass der Antragsteller nach einem gerichtlichen Hinweis ebenfalls erfolglos versucht hatte, gegen die erkennenden Senatsrichter mit Befangenheitsanträgen vorzugehen.

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig."

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