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Lizas Welt · @LizasWelt

20th Mar 2013 from TwitLonger

Kurze Erläuterung: Auf SpOn wird der Vorsitzende des Sportgerichts zitiert. Der hat demnach gesagt: »Grundlage des Urteils ist der Spielberichtsbogen des Schiedsrichters. Dort waren keine rassistischen Äußerungen vermerkt.« Laut FAZ ist der Referee allerdings während des Spiels auf die rassistischen Äußerungen aufmerksam gemacht worden, nur habe er darauf mit den Worten reagiert, er habe »alles unter Kontrolle«, und der Torwart solle sich nicht so aufregen. Sprich: Er ist untätig geblieben und erst eingeschritten, als der Keeper sich zur Wehr gesetzt hat.

Wenn das alles so stimmt, würde ich persönlich zunächst einmal den Kollegen in die Verantwortung nehmen. Denn die Spruchkammer entscheidet erstinstanzlich in der Tat auf der Grundlage des Spielberichts, den der Schiedsrichter erstellt hat. Die Schiedsrichter wiederum haben klare Anweisungen, wie im Falle rassistischer Äußerungen und Handlungen zu verfahren ist: Durchsage, Unterbrechung, Spielabbruch. Diese Anweisungen gelten im Bereich des DFB genauso wie im Bereich der Landesverbände.

Laut SpOn hat der Präsident des Vereins des Torwarts »beim Verband angerufen, dort hat man mir gesagt, wir könnten gerne Einspruch einlegen. Der sei aber kostenpflichtig und werde sowieso nichts ändern.« Sollte das zutreffen, wäre das Verhalten des Verbandes ebenfalls ein Skandal. Denn bei einem Einspruch hat die Kammer Zeugen zu laden und zu verhandeln, und selbstverständlich kann nicht irgendein Verbandsvertreter einfach dem Urteil vorgreifen.

Insgesamt habe ich den Eindruck, dass es weder beim Schiedsrichter noch bei den Instanzen ein Problembewusstsein gibt. Da sind die DFB-Kampagnen wie »Zeig dem Rassismus die Rote Karte« offenkundig komplett ins Leere gelaufen. Durch die überregionale Berichterstattung könnten zumindest die Instanzen nun allerdings gezwungen sein, sich mit der Sache zu beschäftigen.

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