Das Stellen eines NPD-Verbotsantrages ist weder eine innenpolitische Mutprobe noch ein antifaschistischer Lackmustest. Es ist eine juristische Frage, die mit kühlem Kopf entschieden werden sollte. Schon einmal hat unüberlegtes Handeln und ein rhetorischer Überbietungswettbewerb zweier Innenminister (Beckstein, Schily) zu einer Blamage von 3 Verfassungsorganen vor dem Bundesverfassungsgericht geführt.



Wenn Innenminister Stahlknecht (CDU) meint, das Scheitern des NPD-Verbots wäre keine Niederlage, dann bin ich skeptisch, ob alle Befürworter eines Verbotsantrages mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt die Beweise geprüft haben und nicht eher Populismus ausschlaggebend ist.



Man kann einen NPD-Verbotsantrag nur verantworten, wenn man sicher ist, dass die Beweise für ein Verbot ausreichen.

Es muss dann dargelegt werden können, dass die NPD ihre verfassungsfeindlichen Ziele aggressiv-kämpferisch verfolgt und eine aktuelle Gefahr für den Bestand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist. Dies folgt aus der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes.



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt in seiner Rechtsprechung eine Konkretisierung der schon eingetretenen Gefahr für die Demokratie („plausible evidence that the risk to democracy was sufficiently imminent“) und zieht das Verbot politischer Parteien nur als ultima ratio in Betracht.



Das gesamte aufbereitete und zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht bestimmte Material muss den Abgeordneten des deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe des Materials muss belegbar sein, dass von der NPD gegenwärtig eine konkrete Beeinträchtigung der freiheitlichen Grundordnung ausgeht, ansonsten ist der Antrag chancenlos.

Da der Bundestag ohnehin nicht beurteilen kann, ob die 17 Verfassungsschutzämter rechtzeitig alle V-Leute abgeschaltet haben, sollte meines Erachtens der Bundestag nicht erneut zum Stellen eines Antrages genötigt werden. Mein Vertrauen in die Verfassungsschutzämter ist nicht so ausgeprägt, dass ich auf ihre Aussage voll vertraue.

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