Volker Beck · @Volker_Beck
6th Oct 2012 from Twitlonger
@PeterMonnerjahn Nur ein Beispiel
Vielleicht haben Sie auch bei der Texterfassung im Übereifer Probleme gehabt:
aus "Die Grundrechtsabwägung bei der weiblichen Genitalverstümmelung muss zu einem völlg gegenteiligen Ergebnis kommen: Die weibliche Genitalverstümmelung hat schwere gesundheitliche Schäden (!!!!) und einen Verlust oder eine Einschränkung der sexuellen Empfindungsfähigkeit zur Folge. Sie kann daher religiös nicht gerechtfertigt werden und sie ist auch gar nicht religiös(!!!), sondern nur kulturell begründet. Daher ist sie unter allen Gesichtspunkten zu verbieten. Dies hat der Bundestagsbeschluss auch unmissverständlich klargestellt."
machen Sie "Die beiden Fälle seien schlicht »nicht vergleichbar«. Ipse dixit."