@PeterMonnerjahn Nur ein Beispiel

Vielleicht haben Sie auch bei der Texterfassung im Übereifer Probleme gehabt:

aus "Die Grundrechtsabwägung bei der weiblichen Genitalverstümmelung muss zu einem völlg ge­genteiligen Ergebnis kommen: Die weibliche Genitalverstümmelung hat schwere gesundheit­liche Schäden (!!!!) und einen Verlust oder eine Einschränkung der sexuellen Empfindungs­fähigkeit zur Folge. Sie kann daher religiös nicht gerechtfertigt werden und sie ist auch gar nicht religiös(!!!), sondern nur kulturell begründet. Daher ist sie unter allen Gesichtspunkten zu verbieten. Dies hat der Bundestagsbeschluss auch unmissverständlich klargestellt."
machen Sie "Die beiden Fälle seien schlicht »nicht vergleichbar«. Ipse dixit."

Reply · Report Post