Das Sich-Lustigmachen über die Kirche gehört zum Karneval wie Luthers Beschimpfung von Vatikan und Papst als "Hure Babylon" zur Reformation.

"Gläubige brauchen keinen anderen strafrechtlichen Schutz vor Diffamierung, Beschimpfung und Hetze als andere soziale Gruppen. § 166 StGB ist ein Relikt aus der Zeit des Bündnisses von Krone und Kanzel. Statt den alten Gotteslästerungsparagraphen auszuweiten, sollte man ihn meiner (!) Meinung nach streichen. Hier stehen unsere demokratischen Freiheitsrechte auf dem Spiel. Zur Freiheit von Meinung und Kunst zählen auch Satire und Humor. Respekt vor anderen Religionen und Weltanschaungen muss gesellschaftlich erstritten werden, darf aber nicht strafrechtlich verordnet werden. Statt §166 StGB nach dem Vorbild Putins noch verschärfen zu wollen, gehört er gestrichen. Wohin das sonst im Extremfall führen kann, sieht man gerade in Putins Russland. Einige katholische Bischöfe haben offenbar die Kritik in der Berichterstattung über den Prozess gegen Pussy-Riot nicht verstanden. Häufigster Ermittlungsanlass sind heutzutage Ausgaben der Titanic und der Kölner Karneval. Das Sich-Lustigmachen über die Kirche gehört zum Karneval wie Luthers Beschimpfung von Vatikan und Papst als "Hure Babylon" zur Reformation. Auch derbe Kritik ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der negativen Religionsfreiheit geschützt."

Reply · Report Post