Juden in Deutschland nicht kriminalisieren!
Religiöse Beschneidung bei Jungens im Wege einer vernünftigen Grundrechtsabwägung betrachten

Bei der Diskussion über die religiöse Beschneidung ist eine Versachlichung dringend erforderlich. Wir dürfen Juden in Deutschland nicht pauschal in die Illegalität treiben. Es ist schon ein merkwürdiger Umstand, dass in Köln annähernd 2000 Jahren Judentum in der Stadt es erstmals zu einem solchen Urteil kommt.



Bei religiöser Beschneidung im Judentum und Islam geht es nicht um Tradition, sondern sie berührt den Kern abrahamitischer Religionen. Dies darf eine vernünftige Betrachtung des Grundrechtskonfliktes zwischen Religionsfreiheit, Erziehungsrecht der Eltern und dem Schutz körperlicher Unversehrtheit nicht einfach ignorieren. Es geht um eine vernünftige Abwägung der Grundrechtspositionen, nicht um eine Hierarchisierung! Es ist zu begrüßen, dass die beiden großen Kirchen dies deutlich machen, obwohl ihre Religion von dem Urteil nicht betroffen ist.



Dabei muss auch zwischen der Beschneidung bei Jungen und Mädchen ganz grundsätzlich unterschieden werden. Die Beschneidung bei Jungens wird auch unabhängig von der Religion aus hygienischen und prophylaktischen Gründendurchgeführt und sie hat praktisch keine beeinträchtigende, wenn auch verändernde Bedeutung. Die Beschneidung von Mädchen hat tiefgreifende negative gesundheitliche Auswirkungen und zerstört die sexuelle Empfindungsfähigkeit der Frauen und ist daher nicht rechtfertigbar.



Die Gründung der jüdischen Religion, der Bund Gottes mit Abraham und dem Volk Israels wird in der Genesis, dem 1. Buch Mose, wie folgt geschlossen:

"Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen."

Es ist offen, ob man eine Korrektur des Kölner Urteils auf dem Wege der Rechtssprechung oder durch Gesetz anstreben sollte.

Das Ergebnis sollte aber sein, dass wenn hygienische und medizinisch-fachliche Standards eingehalten werden, der körperliche Eingriff bei einer religiösen Beschneidung von Jungen als gerechtfertigt angesehen wird und deshalb nicht strafbar ist.

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