Die Wahrheit über das journalistische Verständnis Leyendecker in der Rechtsprechung und in den Worten der Oberstaatsanwältin im Ruhestand Gabriele Wolff in einem Forumsposting:

30.04.2010
HÖCKER geht erfolgreich gegen Spekulationen der „Süddeutsche Zeitung“ und die weitere Verbreitung von Details aus der Ermittlungsakte vor.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete in unzulässiger Weise über weitere Details aus der Ermittlungsakte und stellte darüber hinaus Spekulationen über die Bewertung angeblicher Indizien und Beweismittel an. Der unzulässige Eingriff in die Rechte von Jörg Kachelmann wurde auf Antrag von HÖCKER vom Landgericht Köln mit inzwischen rechtskräftiger Entscheidung vom 30.04.2010 (Az. 28 O 252/10) festgestellt.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=96

SPIEGEL und ZEIT hatten Argumente, BUNTE und FOCUS nicht. Dafür hatte die SZ ein Magazin, in dem Ex-Geliebte und Kolleginnen anonym tratschen durften. Und Sabine Rückert ist nicht selbstbewußter als Leyendecker, sondern versteht etwas von Strafprozessen. Gerade von der SZ wurde sie angegriffen...

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